Christian Nielinger - Fotografie und Gestaltung

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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

Inhalt

  1. Allgemeines
  2. Überlassenes Bildmaterial
  3. Nutzungsrechte
  4. Abnahme
  5. Honorare
  6. Rückgabe des Bildmaterials
  7. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
  8. Gerichtsstrand – Rechtswahl

I. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Diplom-Kommunikationsdesigner durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
  2. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Diplom-Kommunikationsdesigner diese schriftlich anerkennt.

II. Überlassenes Bildmaterial

  1. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Diplom-Kommunikationsdesigners, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
  2. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
  3. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

III. Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Hiervon abweichende Vereinbarungen sind schriftlich zu vereinbaren.
  2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag auf das jeweilige Grundhonorar.
  3. Das Nutzungsrecht geht nicht mit der Lieferung über, sondern erst mit dem Ausgleich der Schlussrechnung des Diplom- Kommunikationsdesigners. Mit dem Ausgleich der Schlussrechnung geht das Nutzungsrecht für die zuvor mit dem Kunden abgestimmte Verwertung auf den Kunden über.
  4. Jede über Ziffer 3 hinaus gehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Diplom-Kommunikationsdesigners. Dies gilt insbesondere für:
    • eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
    • jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art, soweit sie nicht ausschließlich der eingeräumten Verwendung dienen,
    • jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern,
    • jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
    • die Weitergabe des digitalen Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zu öffentlichen Wiedergaben auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

IV. Abnahme

Der Kunde erwirbt mit Abschluss eines Vertrages mit dem Diplom-Kommunikationsdesigner einen Anspruch auf eine Übertragung eines Nutzungsrechts im Sinne des Urherberrechts. Hat der Kunde den Diplom-Kommunikationsdesigner beauftragt, ein Werk für den Kunden neu zu erschaffen, wird der Zahlungsanspruch des Diplom-Kommunikationsdesigners unabhängig von einer Abnahme durch den Kunden mit der Übergabe des Werkes fällig.

In analoger Anwendung von § 31 Verlagsgesetz steht dem Kunden ein Rücktritt zu, wenn das Werk des Diplom-Kommunikationsdesigners nicht vertragsgemäß sein sollte. Der Kunde hat das Vorliegen der Voraussetzungen zu beweisen.

V. Honorare

  1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
  2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Absatz III und dem Angebotstext des Diplom-Kommunikationsdesigners. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
  3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (zum Beispiel Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
  4. Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung von Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens € 100,-- pro Aufnahme an.

VI. Rückgabe des Bildmaterials

  1. Das Bildmaterial ist, wenn nicht anders vereinbart, in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Diplom-Kommunikationsdesigners.
  2. Überläßt der Diplom-Kommunikationsdesigner auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Diplom-Kommunikationsdesigner schriftlich bestätigt worden ist.
  3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Diplom-Kommunikationsdesigner.

VII. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz

  1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Diplom-Kommunikationsdesigners erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
  2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch plaziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.
  3. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhandengekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten, ohne daß der Diplom-Kommunikationsdesigner die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von € 50,-- pro S/W- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat € 150,-- pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat € 800,-- pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat € 1.500,-- pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.
  4. Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Grundsätzlich bleibt beiden Vertragsparteien der Nachweis vorbehalten, daß ein höherer bzw. geringerer Schaden eingetreten ist.
  5. Durch diese Zahlungen gemäß Ziffer VI. werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

VIII. Gerichtsstrand – Rechtswahl

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
  4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Diplom-Kommunikationsdesigners.